» Let's talk about Sex! «
Eine Sexualtherapie/Sexualberatung hilft bei Schwierigkeiten mit dem eigenen Sexualleben oder bei Störungen, die sich im Sexualverhalten und Sexualerleben widerspiegeln.

Sexualtherapie

Die Sexualtherapie hilft bei Schwierigkeiten im eigenen Sexualleben oder bei Störungen mit Krankheitswert, die sich im Sexualverhalten und im sexuellen Erleben äußern. Sexuelle Probleme können ebenso Symptom einer körperlichen oder psychischen Erkrankung sein, wie auch die Folge sozialer Konflikte und einer destruktiven Beziehungsdynamik.
Sexuelle Probleme sind keineswegs etwas Ungewöhnliches.

Viele Betroffene verzichten aus Scham oder Angst auf eine gründliche Abklärung eines Problems. Um aber das Problem nicht jahrelang zu ignorieren und zu warten „bis es schon wieder von selber weggeht", empfiehlt es sich, es ernst zu nehmen und sich externe Unterstützung zu holen. Nach Ausschluss von organischen Ursachen ist es ratsam, eine Sexualtherapie zu machen.

Problemausmaß

Es gibt eine Vielzahl von sexuellen Problemen

  • sexuelle Lustlosigkeit
  • sexuelle Abneigungen
  • sexuelle Hemmungen bzw. Blockaden
  • ausbleibender Orgasmus (Anorgasmie)
  • Erektionsstörungen (Erektile Dysfunktion)
  • vorzeitiger Samenerguss (Ejaculatio praecox)
  • ausbleibender Samenerguss (Anejakulation)
  • Schmerzen beim Geschlechtsverkehr (Dyspareunie)
  • Scheidenkrampf (Vaginismus)
  • chronische Unterleibsschmerzen (Pelvipathie)
  • nachorgastische Störungen (auftretende Symptome wie Kopfschmerzen, Depression, Weinanfälle etc. nach dem Orgasmus)
  • besondere Neigungen bzw. Vorlieben, die Unsicherheiten (in der Partnerschaft) hervorrufen können (z.B. Transvestitismus, Fetischismus, ...)
  • Fragen und Unsicherheit bei der sexuellen Orientierung (Homosexualität, Bisexualität)
  • sexuelle Vorlieben, die beim „Ausleben" rechtliche Folgen haben und somit Konflikte mit sich ziehen (z.B. Exhibitionismus, Pädophilie, Nekrophilie, sexuelle Gewalt, ...)
  • Sexsucht (Hypersexualität), Pornosucht, Bordellsucht
  • Probleme mit der Geschlechtsidentität (Transidentität)

Alles bleibt unter uns

Schweigepflicht

Psychotherapeuten sind Dritten gegenüber zu Verschwiegenheit verpflichtet. Gemäß § 15 Psychotherapiegesetz: "Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet." Auch Angehörige und Ärzte erhalten keinerlei Auskünfte über die Psychotherapie, sofern Sie dies nicht ausdrücklich wünschen. Sollte in Einzelfällen eine Rücksprache mit Ihrem Arzt/Ärztin nötig sein, werden Sie um eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht gegenüber der konkreten Person gebeten.