» Alleine komme ich da nicht raus. «
Psychotherapie soll dazu beitragen, psychische Störungen mit Krankheitswert zu lindern oder zu heilen.

Psychotherapie

Psychotherapie bedeutet, dass eine bessernde oder heilende Behandlung einer zuvor diagnostizierten seelischen (psychischen) Störung erfolgt. Therapeutische Arbeit sehe ich als eine Chance, das Leben und dessen Inhalte zu überprüfen, um durch neu gewonnene Erkenntnisse mit mehr Zufriedenheit, Erfolg und neue Perspektiven in die Zukunft zu gehen.

Meine Aufgabe liegt darin, seelische Krankheiten zu diagnostizieren und zu behandeln; Gespräche mit Ihnen zu führen, um z.B. gegenwärtige psychische Beschwerden feststellen zu können; Ihnen zu helfen, sich an vergangene schmerzliche Erlebnisse zu erinnern und diese zu verarbeiten; konfliktreiche Beziehungen zu klären und diese gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten; wie Sie Ihr Verhalten in belastenden Situationen steuern können.

Jeder Mensch ist einzigartig, deshalb ist es meine Aufgabe den/die KlientIn Experte seines/ihres Problems zu machen. All diese Maßnahme setzen eine freiwillige Basis voraus.

Ziel- und Problemlösungsorientiert.

Was ist Verhaltenstherapie:

Im Erstgespräch werden Problemsituationen definiert um dementsprechende konkrete und erreichbare Therapieziele gemeinsam zu formulieren. Das Ziel der Verhaltenstherapie ist es, das unerwünschte Verhalten zu verändern, indem neue Verhaltensweisen erlernt werden. Um dies umsetzen zu können, ist es erforderlich dass Sie aktiv in der Therapie mitwirken. Das bedeutet zum Beispiel, dass die in der Therapie erlernten Verhaltensweisenwerden zu Hause geübt werden. Dies geschieht in Form einer „Hausübung".

Nach dem Erfassen der Problematik wird das für Sie passende Therapieverfahren gewählt. In der Therapie werden Ihre Denkmuster und Verhaltensweisen genau beobachtet um diese dann verändern zu können. Zudem wird erarbeitet welche Dinge Sie selbst dazu beitragen können um eine Besserung Ihres Leidens zu erzielen.

Die Verhaltenstherapie setzt dem Alter der Patient*Innen keine Grenzen und kann daher auch bei Kindern angewendet werden.
In der Verhaltenstherapie oder auch kognitive Verhaltenstherapie genannt werden nicht erwünschte Denkmuster und Verhaltensweisen analysiert und besprochen um diese zu verändern. Neue Verhaltens- und Denkmuster werden im therapeutischen Kontext trainiert.

Die Psychotherapeutische Sitzung

Die Psychotherapeutischen Sitzungen sollten anfangs einmal in der Woche stattfinden um eine bestmöglichste Behandlung zu gewährleisten, in weiterer Folge werden die Abstände immer größer bis zum Therapieabschluss. Im Laufe der Psychotherapie kann es zu (un)erwünschten emotionalen Erlebnissen kommen. Dies ist für den Behandlungsprozess ein wichtiger Teil, da Sie sich mit Ihrem Problem auseinandersetzen und so zu Ihrem persönlichen Ziel gelangen. Psychotherapie ist ein Prozess und keine lockere Aneinanderreihung von Gesprächen. Die Behandlungsdauer variiert sehr stark, deshalb werde und kann ich keine allgemeine Hypothese diesbezüglich aufstellen. Die Behandlungsdauer wird individuell mit Ihnen besprochen und ist von der Schwere des Problems sowie der eigenen Motivation abhängig.

Wann ist Psychotherapie erforderlich?

Wenn Ihre persönlichen oder familiären Probleme Ihre Lebensqualität und Ihr soziales Leben, privat oder beruflich, nachhaltig beeinträchtigen. Bei länger bestehenden Schwierigkeiten neigen viele Menschen dazu, ungeeignete (dysfunktionale) Ablenkstrategien wie Alkohol, Überessen und vieles mehr anzuwenden. Das kann über kurz oder lang zu massiven Problemen führen. Psychotherapeutische Hilfe beginnt mit dem Eingestehen der eigenen Hilfsbedürftigkeit und Notwendigkeit von Unterstützung.

Bei welchen psychischen Erkrankungen hilft Psychotherapie?

  • Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
  • Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
  • Affektive Störungen
  • Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
  • Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • Intelligenzstörungen
  • Entwicklungsstörungen
  • Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
  • Nicht näher bezeichnete psychische Störungen
  • Organische, einschließlich symptomatischer, psychischer Störungen

Alles bleibt unter uns

Schweigepflicht

Psychotherapeuten sind Dritten gegenüber zu Verschwiegenheit verpflichtet. Gemäß § 15 Psychotherapiegesetz: "Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet." Auch Angehörige und Ärzte erhalten keinerlei Auskünfte über die Psychotherapie, sofern Sie dies nicht ausdrücklich wünschen. Sollte in Einzelfällen eine Rücksprache mit Ihrem Arzt/Ärztin nötig sein, werden Sie um eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht gegenüber der konkreten Person gebeten.